Der Weg ist das Ziel.

Als Verhaltenstherapeutin behandle ich sowohl gesetzlich versicherte als auch privat versicherte Patienten. Mein Zuständigkeitsbereich umfasst Kinder, Jugendliche und junge Heranwachsende bis 21 Jahre.

Warum Psychotherapie?

Ziel einer Psychotherapie ist die Behebung oder Reduzierung psychischer Störungen und Probleme. Psychotherapeutische Maßnahmen erfolgen unter der Prämisse, dass sich Menschen beziehungsweise deren Verhältnis zu sich und ihrer Umwelt durch Psychotherapie ändern können. Dabei beschäftigt sich Psychotherapie mit den Problemen und Schwächen eines Menschen, aber auch mit seinen Ressourcen und Stärken sowie mit seinen konkreten Lebensbezügen. (Borg-Laufs und Trautner, entwicklungspsychologische Grundlagen der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie in Lehrbuch der Verhaltenstherapie mit Kindern und Jugendlichen, Borg-Laufs (Hrsg.))

Was ist Verhaltenstherapie?

Verhaltenstherapie ist neben der Tiefenpsychologie und der Psychoanalyse eine der drei Richtungen der Psychotherapie, die in Deutschland als Kassenleistung in das Gesundheitssystem integriert sind. Die Verhaltenstherapie ist wohl auch das Therapieverfahren mit der breitesten empirischen Fundierung. Darüber hinaus ist die Verhaltenstherapie durch wissenschaftliche Neugier und Lernfähigkeit gekennzeichnet, die es ihr ermöglicht, neue und für den Patienten hilfreiche wissenschaftliche Erkenntnisse zu übernehmen und in der Therapiepraxis umzusetzen. Nach einer Betonung von beobachtbarem Verhalten als Ansatzpunkt therapeutischer Veränderung hat sich die Verhaltenstherapie in der sogenannten „kognitiven Wende“ den Gedanken und in der nun sich entwickelnden „emotionalen Wende“ den Emotionen geöffnet. (Praxisbuch Verhaltenstherapie, Zarbock)

Wie lange dauert eine Therapie?

Abhängig von der Schwere der Erkrankung, dem Krankheitsbild und dem Leidensdruck des Patienten gibt es die Möglichkeit einer Kurzzeit- oder einer Langzeit-Therapie. In jedem der beiden Fälle finden zuvor psychotherapeutische Sprechstunden statt, mindestens eine und bis zu zehn mit einer Dauer von jeweils 25 Minuten. Zudem besteht die Möglichkeit, sechs probatorische Sitzungen durchzuführen, die dem Kennenlernen und einer weiteren Weichenstellung dienen. Eine Kurzzeittherapie umfasst in der Verhaltenstherapie 24 mal 25-Minuten-Termine (beziehungsweise zwölf mal 50-Minuten-Termine) und kann zweimal (KZT 1 und KZT 2) beantragt werden. Eine Langzeittherapie umfasst ein Kontingent von 60 Stunden à 50 Minuten. Zusätzlich können bei Bedarf 15 Stunden à 50 Minuten für Bezugspersonen beantragt werden. Eine Therapieverlängerung ist möglich und muss im Einzelfall geprüft werden. Bei besonderen, unerwarteten Krisen ist eine Akutbehandlung möglich (24 mal 25 Minuten beziehungsweise zwölf mal 50 Minuten).

In welcher Regelmäßigkeit finden die Sitzungen statt?

In der Regel findet eine psychotherapeutische Behandlung einmal wöchentlich mit einer Dauer von 50 Minuten statt. Gegen Ende einer Therapie verringert sich der Rhythmus auf alle zwei Wochen oder weniger.

Welche Störungsbilder werden unter anderem behandelt?


- Angststörungen
- Zwangsstörungen
- Depressive Episoden
- Essstörungen
- Sozialverhaltensstörungen
- Ticstörungen
- Belastungssymptome
- Emotionale Störungen